Minijobs als Verdienstquelle

Für viele Menschen sind Minijobs die geeignete Arbeitsform, um sich nebenher einen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu schaffen.  Oft sind es Hausfrauen oder Rentner, die sich mit Minijobs ein Zubrot verdienen. Aber auch für Schüler oder Studenten sind Minijobs gut geeignet, um neben Schule/Studium, Geld für Hobbys etc. anzusparen.  Minijobs, auch 400-Euro-Jobs genannt, sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze 400 € beträgt. Ein Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Sie sind gut geeignet, um Arbeits-Know-how zu erhalten und um erste Erfahrungen  im Berufsleben zu sammeln.  Die wöchentliche Arbeitszeit bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist nicht vorgegeben. Die wöchentliche Begrenzung auf 15 Stunden/Woche wurde gestrichen.  Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben für Arbeitnehmer vor allem den Vorteil, dass sie abgabenfrei sind. Der Arbeitgeber ist seit Juli 2006 verpflichtet, den Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten- und Krankenversicherung ein.  Bei kurzfristigen Minijobs, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt höchstens 50 Arbeitstage befristet ist, werden keine Pauschalabgaben fällig. Wenn ein Arbeitnehmer unvorhergesehen den gesetzten Zeitraum überschreitet, ist er ab dem Tag versicherungspflichtig, an dem die Überschreitung eintritt. Weiß er bereits vorher, dass er den gesetzten Zeitraum überschreiten wird, setzt die Versicherungspflicht bereits ab diesem Zeitpunkt ein.  Auch Arbeitslose können Minijobs ausüben. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass jede Art von Nebenbeschäftigung gemeldet wird.

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