Behandlungen durch Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Kankenkassen nicht übernommen. Obwohl in vielen Fällen eine naturheilkundliche Behandlung wesentlich mehr Erfolg verspricht, so muß man eine entsprechende Therapie selbst bezahlen.

Manche privaten Krankenversicherungen haben Heilpraktikerleistungen auch in Ihren Tarifangeboten enthalten oder als zusätzliche Option zur Auswahl.

Ansonsten bleibt lediglich eine zusätzliche Heilpraktikerversicherung als ergänzenden Schutz in Erwägung zu ziehen. Vor allem wenn Sie ohnehin von den Vorteilen der Alternativmedizin überzeugt sind, wäre eine Heilpraktikerversicherung mit Sicherheit eine vernünftige Erweiterung, um hierbei keine teuren Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Ähnliches gilt auch z.B. bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Zahnarztkosten können bei Zahnersatz sehr hoch ausfallen. Die gesetzlichen Versicherungen zahlen maximal 50% der Behandlung. Ohne entsprechende Zusatzversicherung kann schnell mal eine 4-stellige Summe aus dem eigenen Geldbeutel fällig werden.

 

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